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Bearbeitung von Thromboseprophylaxe-Strümpfen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)

Kundeneigene, mit Barcode versehene Thrombose­prophylaxe­strümpfe werden unter Einhaltung des MPG bearbeitet.

Zentraler Einkauf neuer Strümpfe durch die LVR-KHZW ist möglich.

Verwaltung

Bahnstrasse 6
D-47551 Bedburg-Hau
Tel.: +49 (0) 28 21 / 81 11 00