Bearbeitung von Thromboseprophylaxe-Strümpfen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Kundeneigene, mit Barcode versehene Thromboseprophylaxestrümpfe werden unter Einhaltung des MPG bearbeitet.
Zentraler Einkauf neuer Strümpfe durch die LVR-KHZW ist möglich.