Bearbeitung von Thromboseprophylaxe-Strümpfen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)

Kundeneigene, mit Barcode versehene Thrombose­prophylaxe­strümpfe werden unter Einhaltung des MPG bearbeitet.

Zentraler Einkauf neuer Strümpfe durch die LVR-KHZW ist möglich.